Ständchen

Ständchenordnung Musikverein 1905 Ober-Wöllstadt e. V.

 

Wem und aus welchem Anlass werden Ständchen gespielt?

Der Musikverein spielt allen Vereinsmitgliedern beginnend mit dem 65. Geburtstag alle 5 Jahre zum Ständchen auf (also zum vollendeten 65, 70, 75,... Lebensjahr) . Dies gilt vorbehaltlich der Spielfähigkeit einer individuellen Musikerbesetzung oder eines Vereinsorchesters.

Weitere Ständchen können anlässlich einer Hochzeit (entweder standesamtliche oder kirchliche Hochzeit) und zum 25-, 50-jährigen und höheren Hochzeitsjubiläen erfolgen. Bei diesen Terminen ist zu beachten, dass entweder während des Gottesdienstes oder alternativ nach dem Gottesdienst vor der Kirche (oder dem Ort der Privatfeier) gespielt werden kann. Als Zeitfenster für das Ständchen sind entweder die Dauer des Dankgottesdienstes oder etwa 10-15 Minuten Spieldauer im Rahmen einer Privatfeier zu veranschlagen. 

  

Wie ist der Informationsfluss zwischen den Mitgliedern und dem Verein geregelt?

Die jeweiligen Mitglieder eines Ständchenjahrgangs (Geburtstag u. Hochzeitsjubiläum) werden vom Vorstand Verwaltung mit einem Vorlauf von mindestens 2, aber höchstens 8 Monaten angeschrieben. Das betreffende Mitglied muss spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Ständchen die Rückinformation über das Ständchenspiel mit Datum, Ort und Uhrzeit geliefert haben.

Selbstverständlich kann auch das Mitglied schon frühzeitig seine Planungswünsche beim Orchestermanager des Stammorchesters oder dem Vorstand Verwaltung anzeigen. 

Wünsche zum Spiel anlässlich der Hochzeit müssen vom Mitglied mit Angaben zu Datum, Ort und Uhrzeit  beim Vorstand Verwaltung mindestens 2 Monate vor dem Spieltermin angemeldet werden. 

Sollte bei vorgenannten Anlässen - exklusive Hochzeit - keine Vorab-Information seitens des Vereins an das Mitglied erfolgen, bittet der Verein darum, einfach auf den Vorstand Verwaltung zuzukommen, da fehlende oder falsche Daten im Mitgliederverzeichnis nicht auszuschließen sind.

 

 

Wo werden Ständchen gespielt?

Ständchen werden am Ort der Feierlichkeit des Jubiläums oder nach einem Gottesdienst gespielt. Der Ort darf höchstens 30 km von Wöllstadt entfernt liegen.